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   BGH, 23.01.1981 - I ZR 173/78   

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https://dejure.org/1981,9429
BGH, 23.01.1981 - I ZR 173/78 (https://dejure.org/1981,9429)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1981 - I ZR 173/78 (https://dejure.org/1981,9429)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - I ZR 173/78 (https://dejure.org/1981,9429)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1972 - I ZR 42/71

    Vorführung eines Filmwerks als Werkveröffentlichung - Eingriff in

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 173/78
    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats, der in seiner Entscheidung vom 19. Mai 1972 vom Erscheinen eines Filmwerkes ausgegangen ist, das in 8 Kopien zum üblichen Vertrieb freigegeben und damit dem breiten Publikum zugänglich gemacht worden ist (vgl. BGH GRUR Int. 1973, 49, 51 - Goldrausch).

    Zwar erfolgt das Angebot der Vervielfältig gungsstücke im Regelfall im herkömmlichen Buch-, Zeitschrif ten- und Musikalienhandel, nach der Rechtsprechung des Senats ist jedoch nach Werkart, Verwertungsart und Vertriebsform zu differenzieren (BGH GRUR Int. 1973, 49, 51 - Goldrausch).

    Der Senat hat für Filmwerke ausgesprochen, daß sich der Film kopienvertrieb grundsätzlich in weit geringeren Stückzahlen als der Vertrieb von Schriftwerken vollzieht; er hat 8 Filmkopien als hinreichend angesehen (BGH GRUR Int. 1973, 49, 51 - Goldrausch).

  • BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77

    Farbbildröhre

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 173/78
    Sodann wäre ein etwaiger Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO nach ständiger Rechtsprechung als geheilt anzusehen, weil die Klägerin mit ihrem Antrag auf Zurückweisung des Rechts mittels der Beklagten zum Ausdruck gebracht hat, daß sie sich das angefochtene Urteil zu eigen macht (vgl. BGH NJW 1975, 388, 389 und MDR 79, 491 jeweils m.w.N).
  • BGH, 19.12.1974 - VII ZR 2/74

    Bemessung der Karenzentschädigung des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 173/78
    Sodann wäre ein etwaiger Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO nach ständiger Rechtsprechung als geheilt anzusehen, weil die Klägerin mit ihrem Antrag auf Zurückweisung des Rechts mittels der Beklagten zum Ausdruck gebracht hat, daß sie sich das angefochtene Urteil zu eigen macht (vgl. BGH NJW 1975, 388, 389 und MDR 79, 491 jeweils m.w.N).
  • BGH, 21.03.1975 - I ZR 109/73

    TE DEUM

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 173/78
    In seiner Entscheidung vom 21. März 1975 hat er Aufführungsmaterial eines Chor- und Orchesterwerkes als erschienen angesehen, für das in Musikfachzeitschriften und mit einem Rundschreiben an zahlreiche Orchesterleiter, Rundfunkmitarbeiter und andere Interessenten zur leihweisen Verwendung geworben worden ist (BGHZ 64, 164, 168 - TE DEUM).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 173/78
    Das ist immer dann anzunehmen, wenn die Werkverbreitung dem interessierten Publikum ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme des Werkes gibt (vgl. BGHZ 64, 183, 188 - August Vierzehn).
  • RG, 11.05.1925 - I 487/24

    1. Folgen des Beitritts Schwedens zur Revidierten Berner Übereinkunft für den

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 173/78
    Welche Anzahl von Vervielfältigungsstücken dafür benötigt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. RGZ 111, 14, 18 f Strindberg).
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